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[Augustin von Balthasar:] Rechtliche Abhandlung der Gerechtsame und Universal-Jurisdiction des hohen Königl. Schwedischen Tribunals zu Wismar, wie selbige nach dem Instrumento Pacis Westphalicae und den Pommerschen Landesgesetzen, so wohl in Ansehung der eigentlichen Justiz- als dahin einschlagenden Regierungs-Cameral- und Policeysachen, wenn gleich dieselben unmittelbar vom Landesherrn gewissen Commissariis aufgetragen worden, gegründet; aus historischen und actenmäßigen Nachrichten entworfen [tr. Wismar / Bützow 1770].
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