1639-08-25
Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst
Gnediger Herr.

So hoch mich E. F. G.a glückliche ankunft zu UlvesundUlffsundtb erfreuett hatt, in hopfnung die ehre dortt zu haben, E. F. G. gehorsampst uffzuwarten, der emphangenen gnaden undt gutes tractaments zu BråborgBroburg unterthenig zu bedanken, uff dero gunstige schreiben mundtlich zu antworten undt von anderen einfallenden affairen zu communicieren undt Ihr hochförnumstiges, rathsames bedenken zu besten undt dienste des gemeinen Wesens undt hiesiger Chron einzuziehen, also hoch betruebett mich, das ich durch meine continuirende undt tagkteglich zunemende unpasligkeitt daran verhindertt werde. Nach dem meine Herren Collegen resolvieret gehabtt, etliche der unserigen zu E. F. G. zu schicken, umb mitt denselben aus jetzigem zustandt zu communicieren (sich nicht unterstehendt, E. F. G. dahin zu bemühen, das sie sich alhero verfügen woltten) undt solche commission meine weinige Person neben dem Hern Felttherrenc uffgetragen, als habe ich in hopfnung meiner beßerung dieselbe gerne angenommen undt dahero E. F. G. uff etliche Tage wieder meinen Willen uffgehaltten. Als ich aber fast in puncto meines abreisens bestehe, fallen mihr meine fluße so stark an, das ich mich der Lufft undt der Carette nicht vertrauen durffuen undt folgendz wieder meinen willen alles dem Hern Felttherren allein zu verrichten uberlaßen mußen. Bitte E. F. G. gehorsampst, das Sie mihr oder meiner verseumbnus solches nicht zumeßen wollen, sondern sich versichertt haltten, das mihr lieber nichts dan E. F. G. unterdienstlich uffzuwarten undt mitt worten undt in der Taht zu beweisen, wie gerne E. F. G. undt dero hohem Hause ich meine mügliche dienste erzeigen. Nuhn Gott undt die natur anders disponieret, muss ich mich contentieren und bitten E. F. G. alles in gnaden verstehen undt mich entschuldigett haltten wollen.

E. F. G. haben mich hoch obligieret mitt dero günstigen schreiben aus StegeborgStekburgd de dato den 18 julii, darinnen sie zuerst meldhen, welcher gestaltt E. F. G. vom Koning in Frankreiche ein Condolentzschreiben uber den todtlichen Hintritt ihrer hochseligsten Gemahlinf emphangen, sich günstig befragendt, ob sie es nuhn strach[s] beantworten oder des Baron de Rortég ankunftt erwarten sollen. E. F. G. verstehen alles beßer als ich; doch weiln sie mein geringes Consilium erfordern, haltte ich, es möchtte mitt des Hern Barons wiederkunfft zu weitt auslauffuen undt dahero, weiln es nuhr curialia, je ehe je lieber beantworten laßen.

Fürs ander, betreffuendt den TrierTrijerschen heurath,h wie E. F. G. in demselben bis anhero vorsichtig gegangen in consideration, das wegen ihro weite abwesenheitt weder in zu- oder abrathen weinig verrichten oder gehörtt werden können, also haltte ich meines weinigen ortes, das E. F. G. demselben steige noch insistieren soltten; doch weiln res mali exempli undt nicht ohne des hohen Hauses schimpf, das ein solcher Kerl ohne einiges Verwanten Consens eine fürstliche Person herausfordern undt ohne vorhergehende pacten entführen, das auch eine fürstliche Dame der gestaltt heraußen gehen undt wegziehen dürfften, als deucht mihr uff E. F. G. fernere Correction, das sie ihren unwillen undt unmuth daruber frey contestieren soltten, insonders weile die andere anwesende E. F. G. hohe verwanten es ihres ortes so hoch empfinden. Ob ihr aber einige ausfertigung zugestehen oder wie sie directe oder indirecte zu titulieren, vermeine ich, das diese 2 quæstiones leichtlichen per non zu decidieren, weiln sie ohne Consens, so in ein gantz ungleiches Haus undt fast uff unerhörte manier getretten undt sich mitt solchem gemeinem gesindlein vermischett. Soltte sie aber in der negde güter an sich bringen wollen, solches were rathsamb, das es abgewerett würde. Doch weilen mihr nicht wißendt, ob es bey jetzigen leuften ohne großere ungelegenheitt der anwesenden geschehen kan, als muß es E. F. G. Hern Vetterni dijudication anheimb gestellett verbleiben, was sie tuhen können oder leiden müßen.

Wie nuhn vors dritte E. F. G. Hern eltern Sohns Hertzug Carl Gustaffsj F. G. reise undt peregrination anzustellen, sehe ich auß E. F. G. schreiben, das sie denen zu Broburg gefasseten Consiliis inhærieren, undt ob ich schon nich[t]s höheres wünsche dan in derer so hoch angelegenen sachen ihr einen guten rath zu ertheilen, so kan ich doch vor dieses mahl meine geringe gedanken nicht endern, insonders weiln ich aus den letzsten Strasburger brieffuen vorstanden, das Ihro F. G. noch medio Julii zu BreisachBrisak gewesen; also das sie nothwendig in Frankreich bis ins Vorjahr verharren müßen. Will auch hopfen, so weidt ich noch absehen kan, das Ihro F. G. wegen Weidtleufigkeitt in der Nachbarschafft noch zu zeitt kein gefar haben werden.

Das anliegen E. F. G. Schwesterkinder ist mihr gnugsamb bekantt, undt trage deßen hertzliches mittleiden. Ich soltte es lange incaminieret haben bey meinen Hern Collegen, aber meine unpassligkeitt, daraus erwachsene vergeßenheitt undt geheufete affairen haben mihr die verseumnus causieret. Ich soll mihr aber laßen angelegen sein, das werk mitt ehesten zu treiben undt E. F. G. die Resolution zu fertigen. Bitte unterdienstlich umb Verzeihung der Seumbnus.

Zuletzst, das E. F. G. melden von Hertzug Christiank, das sie nicht zu StrassburgStrasburg, sondern bey Hertzug Jürgen zu Lüneburgl sein soll undt dahero mihr wollen ihro gedanken entdecken, wie sie deroselben Gemalin, Ihrer Frewlein Töchter zustandt in gemein recommendieren wollen, so zweifle ich nicht, das so wohl der Hertzug als seine Gemalin E. F. G. undt dero hohen zugehörigen dienste undt Wohlfartt gerne befordern werden. Glaube auch, wan sie's mitt ernst tuhen wollen, das sie des ortes viel vermögen können. Nuhr allein weis ich das wohl, das der Hertzog selbsten hiesiger Chron nicht ist affectionieret, doch meine ich nicht, das solches E. F. G. in particulier schaden werde. Gott E. F. G. miltichlich beware.

Ich verbleibe
E. F. G. untertheniger gehor-
samer diener zu jeder Zeit
Axell Oxenstierna mp.
Datum Westeråhrs den 25 Augusti Anno 16391


Postscriptum.
Gnediger Her

Wegen des jetzigen zustandes in Alsace/ElsassElsas undt bey des nuhn mehr in Gott ruhenden weilandt Hertzug Bernhardzm F. G., christseligsten angedenkens, nachgelaßene armee undt Vestungen am RhenRein, hette mitt E. F. G. ich mich sehr gerne unterredett. E. F. G. hochvernunftiges undt wohlbedachtes schreiben an meine semptliche Collegen gethan, hatt mich theils in meiner meinung confirmieret, theils mihr in einem undt andern die augen eröpfnett, dahero mir dan bey dieser perplexitet undt weidte abgelegenheitt unsere Consilia ins gemein darnach gerichtett. Es ist sehr schwer, in dieser sachen nützliches, reputierliches undt zugleich tuhnliches consilium zu faßen.

Die armee undt Pletze seindt weidt abgelegen. Die armee zwar von Ihro Königl. M:tt christmildesten gedenkens geworben, hernacher an die Chron undt den Bundt getretten, aber nuhn etliche Jahr hero vor sich ohne Hern geschwebett, von Frankreich zum theil sustinieret undt darneben mehr dienst gethan dan geltt genoßen. Nomine vom Bunde, re ipsa vom verschiedenen Hertzug Bernhardt dependieret. Ietzo kein Hauptt bey der armee, so da scheinett dem Werke gewachsen undt schwerlich eins zu finden, insonders zu Contento der Soldatesca. Frankreich wirdt keine machinationes unterlassen mitt geldt, pensionen, drawungen, auch mitt vermischung undt einflickung ihrer Regimenter, gantzer armeen undt Generale das gantze Wesen an sich zu ziehen, nullo habito amicorum aut confœderatorum respectu. Welches mihr profundiert das gewönliche francoseske procedere undt das ich verstehe, das der König in Frankreich jetzo in Person uff Metz gegangen, damitt ehr in der nehe sein möge, ut moveat inclinantes, perterreat ceteros.

Chur-Phalzn arbeitett die armee an sich zu ziehen undt ihre Conquesten. Ob es aber mitt Bestandt geschehen kan, weis ich nicht zu judicieren, weiln alle ihre Consilia vom englischen Hoffue dependieren. Da ich auch mich gegen E. F. G. sincere herauß laßen magk (wie ich dan nicht vermeine, das ich etwas verbergen soll), hieltte ich das Chur-Phalzische Consilium nicht irræsonabel, nuhr das ich aus allen Leuften dieses schließen muß, das selbiges nicht so groß in effectu ad cooperationem mitt uns sey angesehen, als nuhr sich considerabel zu machen undt dardurch in tractaten zu gelangen, wie jetziger Zeitt die Frau Landgreffuino etc.

Es meinen auch einige, das die Hertzugen von Weimarp sich der sachen annehmen werden, undt bekenne ich zwar, das keiner teutscher Fürst beßer recht undt fueg darzu habe, wan mihr nicht der ubrigen naturel undt qualiteten bekantt were. An den Hern Marggraffuen von Baden Tuhrlachq2 habe ich wohl gedachtt, zweifle aber, ob sie es annehmen undt ob die armee ihr parieren würde. Hertzug Frantz Albrecht von Saxen Lawenburgr ambiert diese Charge undt suchett sie bey Frankreich undt uns. Ehr aber undt sie insgesamptt seindt uns bekantt. Von Landgraff Johans wirdt gesprochen, aber glaube nicht, das ehrs annehme, viel weiniger die armee ihn, undt da es geschehen soltte, zweifle ich nicht, das das gemeine wesen leichtlich umb die armee undt Festungen kommen würde.

Zwischen diesen blinden Klippen haben wir noch zur Zeitt müßen siegeln, nichts bestendiges könnendt resolvieren, ehe undt bevor wir werden erfaren, wohin die Soldatesca selbsten inclinieret, dan kan sie sich selbsten fassen undt sustinieren bis so lange daruber tractieret werden kan, hopfe ich es sollen sich consilia eröpfnen. Zergehett sie aber undt zertrennett sich oder lest sich locken, so kommen wir doch wegen ablegenheitt zu spett. Müßen also wieder unsern willen temporisieren undt nuspiam inclinando sed interessentes ad constantiam hortando das Werk in integro suchen zu erhaltten, bis uff fernere resolution.

Ich zweifle nicht es werde der Herr Felttherr mitt E. F. G. von allem communicieren. Bitte auch gehorsampst E. F. G. wollen ihme ihre hochvernunftige gedanken daruber communicieren zu dienste Ihro K. M:tt unserer allergnedigsten Königinnen undt hiesiger Chron, auch ihres eigenen hochgeliebtten Vatterlandes. Ich bitte das E. F. G. meine vergebliche unnütze3 discursen nicht ubel wollen uffnehmen, sondern wie sie herfließen aus gehorsamem vertrawen zu E. F. G., sie auch nicht anders als gunstig angesehen werden möchtten.

Schließe hiermitt undt wünsche, das E. F. G. noch 2 Söhne hette uber diejenige, so sie schon haben undt Gott lange bewaren undt segnen wollte. Ich zweiflete nicht, der sachen soltte fast können geholffuen undt das consilium gefaßedt werden. Der gütige Gott, so alles in seinen henden undt vetterligen disposition, so dieses werk wunderlich bishero gefürett, der wolle seine arme bedrüktte Kirche mitt denen augen seiner Barmhertzigkeitt anschauen, alles zu seines Nahmens ehre, den Kirchen undt gemeine Wohlfarth undt zu sicherheitt hiesiger Chron dirigieren undt zuletzt ausslagen lassen. Ehr wolle auch E. F. G. mitt dero hohen Zugehörigen in seinem gnadenschutz sich bevohlen sein laßen. E. F. G. wollen mich behaltten in dero getreulichen favor, wie ich die Zeitt meines Lebens verbleibe

E. F. G.
Untertheniger gehor-
samer diener
Axell Oxenstierna mp.
Datum Westeråhrs den 25 Augusti Anno 1639.


Utgivare: Helmut Backhaus

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Textkritiska noter

1Brevets datum står på första sidan längst ner till vänster.
2Tuhrlach infogat mellan raderna.
3Osäker läsning..

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