1636-02-09
Durchleuchtiger Hochgebohrner Hochwür-
diger Fürst und Herr.

Ew. Fürstl. Gn. den iezigen betrübten und gefährlichen deß Reichß zustandt weithleufftig zu repræsentiren achte ich ganz ohnnöhtig zu sein, alß welcher leyder zuvorhin nur allzuviell am tag liegt. Ich solte mich hingegen nicht unbillich vor glückhlich schäzen, wann Ew. Frl. Gn. und dero Fürstenthumbe und Landen von denen obliegenden Kriegsbeschwerden ich vielmehr subleviren könt, allß daß ich sie in einige Weg ferner graviren sollt. Ew. Frl. Gn. haben zuversichtlich biß dahero am Werckh selbsten verspüret, mit waß eyfer und sorgfalt vor die conservation ihrer Land und Leuth ich gearbeitet und wie starckh meine hohe Principalen sich angegriffen und ihr bestes darbey gethan haben. Eß hatt auch der grundguetige Gott seine augenscheinliche und miraculeuse Hülffe abermahlen dergestallt scheinen laßen, daß gleichwohlen der feindt zum grösten theill daß Landt wiederumb quittiren und räumen müßen. Demnach aber mehr höchsternannt Ihre Königl. Maytt. und dero Cron nicht mehr allein mit dem feind, sondern leider am allermehrsten aniezten mit den freunden und gewesenen Bundts und glaubensgenoßen zu thun und eß einmahl an deme ist, daß wo nicht gegen die wiederige große macht die königl. Arméen gleicher gestallt proportionirt und mächtiglich verstärckt werden, daß sich sedes belli nochmahlen ohnumbgänglich wieder an die Seekannten und diese Lande ziehen muß, eine solche uberschwehre Last aber Ihro Königl. Maytt. und dero Cron allein zu tragen so wenig supportab[e]l allß billich ist. So hab solchem nach auß ohnvermeidenlicher necessität ich nicht umbhin gekonnt, dem wollgebohrnen Herrn Steno Bielkena , Freyherrn uff Kråckerum, der Königl. Maytt. und dero Reiche Schweden Rath, Gevollmächtigtem Legato in Pommern , auch Gouverneurn deß Kriegsstaats daselbsten, in Commission uffzutragen, mit Ew. Frl. Gn. über einer ergiebigen Handtbiethung und assistentz gebührende Communica[ti]on und Vergleichung zu treffen, Ew. Frl. Gn. underdienstlich bittend, daß gleich wie ein solches auß ohnvermeidenlicher hohen noth beschiehet und zu Ew. Frl. Gn. und dero Fürstenthumben und Landen selbstaigenen Conservation, Wollfahrt und besten angesehen ist, allso dieselbe sich hingegen g[nädiglich] belieben laßen wollen, ihme Herrn Legaten Bielken dergestallt erkleckhlich und ergiebich zu begegnen, wie eß zumahlen daß schwehre Werckh und die vor augen stehende Noth erfordert, auch im Nahmen meiner hohen Principalen zu Ew. Frl. Gn. mein underdienstliches sicheres vertrawen gerichtet ist. Ew. Frl. Gn. damit in die g[nädigliche] bewahrung deß Allmächtigen zu bestendiger guten Leibesgesundtheit, glückh und friedfertigen Regierung und aller anderer Frl. prosperität ganz trewlich befehlend.

Datum StralsundStralsunde, den 9. Februarii Anno 1636.

Ew. Fürstl. Gnd.
Geflissener Bereidt-
willger Diener
Axell Oxenstierna mp

Adress:

Dem Durchleuchtigen Hochgebornen und Hochwürdigen Fürsten und Herren Hern Bogislaffen, Hertzogen zue Stettin Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürsten zue Rugen, Erwehlten Bischoffen zue Cammin, Graffen zue Gützkow und Hern der Lande Lawenburgk und Bütow, Unserm gnedigen Fürsten und Hern
Underthenig.

Påteckning:

Exhib. Stettin den 25 Februar. ao 1636.1


Utgivare:

__________________________

Textkritiska noter

1Vermerk links oben.

Realianoter