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Serie

Viehseuchen.

Gadebuschska samlingen

 Dokument (22 st)

ReferenskodTitelTid 
1Verordnung vom 19 Oct. 1735 wie man sich bey der grassierenden Schaafräude und Pocken zu verhalten. 
2Verordnung vom 30 May. 1740 das an der Seuche verreckte Vieh zu verscharren. 
3Verordnung vom 8 Oct. 1746. wie man sich bei der eingetretenen Rindviehseuche zu verhalten habe. 
4Verordnung vom 8 Oct. 1746 dass Holländer und [Hirten] während der Seuche nicht umziehen sollen. 
5Verordnung vom 30 Nov. 1746 wie mit den vom umgefallenen Viehe abgedeckten Häuten zu verfahren. 
6Verordnung vom 12. März. 1749. Erlaubniss dass Schäfer und Hirten wieder umziehen mögen. 
7Verordnung vom 5. Febr. 1751. Verordnungen bey verspührter abermaliger Rindviehseuche im Mecklenburgischen. 
8Verordnung vom 15 Dec. 1751. dass fremdes Rindvieh, Butter etc. wieder eingeführt werden möge. 
9Verordnung vom 7. Sept. 1758. wegen Verhaltens der Schääfer bey verspührter Anbrüchigkeit der Schaafe. 
10Verordnung vom 9 Febr. 1763. Wie man sich, da die Rindviehseuche in den benachbarten Landen verspühret worden, zu verhalten habe. 
11Verordnung vom 18. Julius 1763. Einstellung der Viehmärkte wegen der Seuche. 
12Verordnung vom 10. Oct. 1763. Erneuerung der vormal. Verordnungen wegen der Viehseuche.1763-10-10 
13[H.D. von Platen auf Lipsitz:] Anmerckungen und Auszüge über die jetzt grassierende Viehseuche. [...] Stralsund [...] 1763. 
14Verbot, Pferde aus dem Lande zu führen, wegen der Viehseuche. vom 13 Jan. 1764. 
15Verbot des Umziehens der Schäfer weg. der Rindviehseuche, vom 8 May. 1764. 
16Verbot der Vieh- Pferde und Kramärkte in einigen Städten. vom 28 May. 1764. 
17Aufhebung des wegen der Viehseuche gemachten Veranstaltungen, den 15 Aug. 1764. 
18Aufhebung der offenen Zeit für diesen Herbst, wegen der noch in benachbarten Landen grassierenden Seuche. 8. Oct. 1764. 
19Verbot des Umziehens der Schäfer, Hirten, Häcker, wegen Verbreitung der Viehseuche. vom 4 Jun. 1766. 
20Verbot dass keine Kälber und zur Zucht dienliche Kühe geschlachtet werden sollen, vom 4 Febr. 1767. 
21Neue Einschärfung un Erweiterung der bisherigen Verordnungen wegen der Viehseuche. Vom 6 Apr. 1767. 
22Verordnung bey der abermals auftretenden Viehseuche, vom 3 Dec. 1776. 

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