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Dokument

Nota aus der zwischen dem Hause Brandenburg und Pommern aufgerichteten und am 8 und 25 Septbr. 1621. bestätigten Erbeinigung [und] Nota aus den Reversalen, so den Herzogen von Pommern [...] gegen Erneuerung des Anwartungsfalls gegeben worden. [und] Nota aus dem Anwartungsfall, so das Haus Pommern an die Neumark etc. gehabt.

Gadebuschska samlingen

 Volymer (1 st)

Referenskod 
Lagrad i: SE/RA/2405/128